Ihr Anwalt für Familienrecht Oldenburg
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Kernbereiche das Familienrechts
Die Scheidung einer Ehe wird auf Antrag durch das Familiengericht ausgesprochen. Zumindest ein Ehegatte muss durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Der andere Ehegatte muss nur dann einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn es zu weiteren Streitigkeiten, beispielsweise über den nachehelichen Unterhalt oder den Zugewinnausgleich kommt, die im Zusammenhang mit der Scheidung durch das Familiengericht entschieden werden sollen.
Der vom Gesetz vorgesehene Regelfall ist die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder. In Ausnahmefällen kann durch das Familiengericht auf Antrag die alleinige elterliche Sorge auf einen Elternteil übertragen werden.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Kindesunterhalt, die den Elternteil, der das Kind nicht versorgt, trifft, ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts errechnet sich aus dem unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen des Verpflichteten.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Trennungsunterhalt, d.h. dem Unterhalt, der bis zur rechtskräftigen Ehescheidung zu zahlen ist, und dem nachehelichen Unterhalt, der gegebenenfalls nach rechtskräftiger Ehescheidung geschuldet wird.